Die Mietkaution: Ein wichtiges Thema

Unter der Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung zu verstehen: Zur Sicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

 

Die vom Mieter bei Mietvertragsbeginn zu leistende Kaution darf bis zu 3 Monatsmieten betragen. Die Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Kaution unberücksichtigt. 

Die gängigsten Arten der Mietkaution

Barkaution

Bei der Barkaution wird dem Vermieter der Kautionsbetrag bar, per Scheck oder Überweisung gezahlt. Diesen Betrag muss der Vermieter anlegen.

Hierzu ist ein Sparbuch geeignet, das den Kautionsbetrag auch mit der gesetzliche Mindesverzinsung von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst. Der Vermieter ist verpflichtet das Sparbuch mit einem Vermerk versehen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Treuhandguthaben handelt.

Bankbürgschaft

Bei dieser Form erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde von einer Bank oder Sparkasse in Höhe der Mietkaution.

Um den Vermieter abzusicheren, muss diese Bürgschaft zwingend enthalten:

- Unwiderruflich

- Verzicht auf Hinterlegung

- Selbstschuldnerisch ohne Einrede der Vorausklage

- Unbedingt

- Unbefristet

- Auf erstes Anfordern zu zahlen

Verpfändetes Kautionskonto

Bei einer Bank oder Sparkasse wird vom Mieter ein Sparbuch angelegt, auf welches  der Kautionsbetrag eingezahlt und sodann dem Vermieter ausgehändigt wird. Das Sparbuch enthält eine Verpfändungserklärung zu Gunsten des Vermieters, um diesem den Zugriff zu ermöglichen. Damit sind Auszahlung und Verwertung der Mietkaution allein von dem Verfügungswillen des Vermieters abhängig. Der Kautionsbetrag wird auch in diesem Fall mit der Mindestverzinsung von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst.

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