Das Bieterverfahren

Was ist das ?

Das Bieterverfahren ist beim Verkauf einer Immobilie in Deutschland noch ein verhältnismäßig neuer Ansatz. Es ist, obwohl geboten wird, keine Auktion und keine Versteigerung. Es geht vielmehr darum, für den Verkäufer innerhalb eines festgelegten Zeitraums konkrete Angebote von potenziellen Käufern zu erhalten und sich somit dem realen Verkehrswert der Immobilie möglichst genau zu nähern.

 

Was habe ich als Eigentümer davon?

Bei der konservativen Preisfindung für Ihre Immobilie können wir auf Basis verschiedener Faktoren eine gut begründete Bewertung abgeben. Aber manchmal gibt es auch Aspekte für einen Preis, die wir mit den Daten, die wir zur Verfügung haben, nicht berücksichtigen können. Das betrifft beispielsweise solche Immobilien, die besonders beliebt sind und die in einem Viertel liegen, in dem nicht oft Immobilien auf dem Markt sind. Es betrifft aber auch Immobilien mit einem außergewöhnlichen Schnitt oder denkmalgeschützte Gebäude. Beim Bieterverfahren schaffen wir eine Nähe von Angebot und Nachfrage, in der alle Fragen aller Beteiligten zügig beantwortet werden.

 

Zum Besichtigungstermin kann jeder Interessierte kommen. Niemand bekommt die Immobilie vor diesem Termin zu sehen. Nach der Besichtigung, zu der die Interessierten natürlich auch Sachverständige und Berater mitnehmen dürfen, werden die Gebote schriftlich per Mail oder postalisch zu einem Termin abgegeben, der zum „Tag der offenen Tür“ kommuniziert wird. Der Preis, den Sie als Verkäufer mithilfe eines Bieterverfahrens einholen, ist somit objektiver als die Immobilienbewertung, weil Sie in der Regel einfach mehrere Einschätzungen bekommen.

 

Wo ist der Vorteil?

Weder Käufer noch Verkäufer gehen ein Risiko ein. Denn während bei einer Auktion der Höchstbietende automatisch den Zuschlag erhält, ist das beim Bieterverfahren nicht der Fall. Hier geht es zunächst darum, sich dem Preis anzunähern, der aktuell für Ihre Immobilie realistisch ist. Und ob es zwischen Bieter und Ihnen als Verkäufer tatsächlich zu einem Kaufvertrag kommt, bleibt beim Bieterverfahren offen. Keiner der Beteiligten ist durch die Abgabe der Gebote eine rechtsgültige Vereinbarung eingegangen.

 

Gebot abgegeben und jetzt?

Nach der ersten Bieterrunde benachrichtigen wir die Interessenten mit den höchsten Geboten, die in der Regel nah beieinander liegen und geben diesen die Gelegenheit für ein zweites Gebot. Danach liegt die Entscheidung für die engere Auswahl der Interessenten beim Verkäufer.

FLiX immobilien

Jutta Sprissler

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